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   BGH, 11.11.1982 - 4 StR 591/82   

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https://dejure.org/1982,3296
BGH, 11.11.1982 - 4 StR 591/82 (https://dejure.org/1982,3296)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1982 - 4 StR 591/82 (https://dejure.org/1982,3296)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1982 - 4 StR 591/82 (https://dejure.org/1982,3296)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abweichung von der gesetzlichen Reihenfolge der Vollstreckung im Fall der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 240
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 491/81

    Reihenfolge der richterlichen Anordnung von Strafvollzug und Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 11.11.1982 - 4 StR 591/82
    Gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn der vorgezogene Strafvollzug als Vorstufe der Behandlung für deren Zweck erforderlich ist (BGH bei Holtz MDR 1978, 803; 1981, 98; BGH, Urteil vom 13. Oktober 1981 - 1 StR 491/81).
  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 332/80

    Vollstreckungsreihenfolge bei Freiheitsstrafe und Maßregel

    Auszug aus BGH, 11.11.1982 - 4 StR 591/82
    Gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn der vorgezogene Strafvollzug als Vorstufe der Behandlung für deren Zweck erforderlich ist (BGH bei Holtz MDR 1978, 803; 1981, 98; BGH, Urteil vom 13. Oktober 1981 - 1 StR 491/81).
  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83

    Abgrenzung von direktem und bedingtem Tötungsvorsatz - Strafbefreiender Rücktritt

    Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) und die auf § 67 Abs. 2 StGB gestützte Anordnung, daß die Strafe vor dieser Maßregel zu vollziehen ist, wären auf der Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen (vgl. auch UA S. 29) nicht zu beanstanden gewesen (zur Reihenfolge der Vollstreckung vgl. Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BTDrucks. V/4095 S. 31; BGH, Beschl. vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78 - bei Holtz MDR 1978, 803 sowie Urt. vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 332/80 - bei Holtz MDR 1981, 98/99; NStZ 1982, 132; NJW 1983, 240).
  • BGH, 28.09.1984 - 2 StR 568/84

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge der Nichtannahme eines

    Ob dieser Zweck die Abweichung von der gesetzlichen Vollstreckungsreihenfolge erfordert, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung; gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn die vorgezogene Strafvollstreckung als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist (BGH bei Holtz, MDR 1978, 803; 1981, 98; BGH NStZ 1982, 132; BGH NJW 1983, 240).
  • BGH, 16.08.1984 - 4 StR 461/84

    Vollstreckung der Strafe vor der Maßregel zur Erleichterung einer Therapie

    Nach § 67 Abs. 2 StGB setzt die Anordnung, die Strafe vor der Maßregel zu vollstrecken, voraus, daß dadurch der Zweck der Unterbringung leichter erreicht wird, der zunächst durchgeführte Strafvollzug also eine sinnvolle Vorstufe der Behandlung ist (vgl. BGH NJW 1983, 240; BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 1984 - 4 StR 9/84 - und vom 30. März 1984 - 4 StR 162/84, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.10.1985 - 1 StR 504/85

    Rechtfertigung einer Abweichung der Reihenfolge von Strafvollzug und

    Gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn der vorweggezogene Strafvollzug als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist (BGH, Beschluß vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78 - bei Holtz MDR 1978, 803; BGH NStZ 1982, 132; BGH NJW 1983, 240) oder wenn bei einem Täter, der in eine sozialtherapeutische Anstalt gehörte, zur Zeit die Behandlungsmöglichkeit im Strafvollzug erfolgversprechender ist als in einem psychiatrischen Krankenhaus (BGH StV 1981, 66; OLG Karlsruhe NJW 1975, 1571 [OLG Karlsruhe 13.05.1975 - 1 Ws 98/75]; OLG Hamm NJW 1979, 2359 [OLG Hamm 29.09.1978 - 4 Ws 337/78]).
  • BGH, 30.03.1984 - 4 StR 162/84

    Zur Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehunganstalt vor Vollzug der

    Gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn der vorgezogene Strafvollzug als Vorstufe der Behandlung für deren Zweck erforderlich ist (BGH bei Holtz MDR 1978, 803; 1981, 98; NStZ 1982, 132; NJW 1983, 240).
  • BGH, 01.02.1984 - 4 StR 9/84

    Revision gegen die Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus - Totschlag,

    Der zunächst durchgeführte Strafvollzug muß sich als sinnvolle Vorstufe der Behandlung darstellen (BGH NJW 1983, 240 m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.10.1985 - 1 StR 271/85

    Strafbefreiender Rücktritt beim versuchtem Totschlag im Zusammenhang mit einem

    Es reicht deshalb nicht aus, den Vorwegvollzug anzuordnen, weil dadurch die "Aufnahmebereitschaft des Angeklagten für die erforderliche Behandlung ausreichend" vorbereitet wird (BGH NJW 1983, 240 und NStZ 1984, 573).
  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/83

    Voraussetzungen für die Annahme von Schuldunfähigkeit aufgrund einer schweren

  • BGH, 05.03.1985 - 4 StR 85/85

    Anordnung der erneuten Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Fortsetzung

  • BGH, 19.04.1984 - 1 StR 163/84

    Strafzumessung für das Vergehen des sexuellen Mißbrauchs von Kindern

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